Wichtige Meldungen
15-Meter-Stellnetz in der Lohne: Aufseher decken weiteren Fall von Fischwilderei auf
Von: Edgar Haab Kreiszeitung.de
Fischereiaufseher entdeckten das verbotene Netz im Winterruhelager. Zahlreiche Fische verendeten bereits in dem illegalen Stellnetz.
Diepholz – Ein verbotenes Stellnetz von etwa 15 Metern Länge haben Fischereiaufseher des Sportfischereivereins (SFV) Diephoz am Ostermontag in einem Rückzugsbecken der Lohne an der Engen Straße in Diepholz entdeckt. „Wir kriegen hier langsam ein Problem“, teilt Vorsitzender Uwe Hoffmann daraufhin verärgert mit. Was er damit meint: Der Fund werfe laut einer Pressemitteilung des SFV-Vorsitzenden erneut ein Schlaglicht auf illegale Fischereipraktiken in den heimischen Gewässern.
Nach Angaben des Vereins handele es sich bei der sogenannten Stellnetzfischerei um eine Fangmethode, die in den von Hobbyanglern und Sportfischern genutzten Gewässern strikt untersagt ist. Ein Netz wird im Wasser gespannt, in dem sich Fische verheddern sollen. In dem sichergestellten Netz befanden sich zahlreiche sowohl lebende als auch bereits verendete Fische. Die Fischereiaufseher befreiten die noch lebenden Tiere umgehend und entsorgten die toten Fische fachgerecht.
Der Fund ist kein Einzelfall: Ein Fischereiaufseher des Diepholzer Vereins hatte bereits im März 2024 eine illegal installierte Reuse in der Lohne gefunden und entsprechend entfernt. „Damals haben sich zum Glück keine Fische in der Reuse befunden“, erklärt Uwe Hoffmann. In dem betroffenen Teil des Stadtgebietes befinde sich ein Winterruhelager für Fische, in dem das Angeln in der Zeit vom 1. Januar bis 30. April eines jeden Jahres strikt verboten sei.
Der SFV als Pächter des betroffenen Gewässerabschnitts, verurteilt den damaligen sowie aktuellen Vorfall scharf. „Sollten wir ermitteln können, wer dieses Netz ausgelegt hat, werden wir konsequent Anzeige erstatten“, betonen die Vereinsverantwortlichen in der Pressemitteilung. In solchen Fällen handele es sich rechtlich um Fischwilderei.
Die Vereinsführung ordnet die Straftaten rechtlich ein: Die unerlaubte Nutzung von Stellnetzen verstoße gegen gleich mehrere Vorschriften. Nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz (NFischG) ist die Ausübung der Fischerei nur den dazu Berechtigten und unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen erlaubt. Die Verwendung unzulässiger Fanggeräte kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen greift zudem das Strafgesetzbuch (StGB) – Fischwilderei. Dieser stellt das unbefugte Fangen oder Aneignen von Fischen unter Strafe und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Der Polizei Diepholz sei der aktuelle Fall nach Angaben von Pressesprecher Maximilian Höge bislang nicht bekannt. Fischwilderei sei im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Diepholz zwar nicht alltäglich, komme aber gelegentlich vor – etwa wenn Personen an Gewässern ohne Angelschein oder Berechtigung angetroffen würden.
Fischwilderei muss gemeldet werden
Das Strafmaß sei immer abhängig vom Umstand, erläutert Höge. Bei Privatleuten, die an Flüssen oder Seen angetroffen werden, gebe es kleine Strafen bis maximal 90 Tagessätzen, in der Regel aber deutlich darunter. In geringfügigen Fällen werde das Verfahren vonseiten der Staatsanwaltschaft auch mal nach einer Geldauflage eingestellt. Bei Wiederholungstätern falle das Strafmaß aber höher aus.
Karauschen: 25 cm
Aal: 45 cm
Alle gefangenen Schwarzmundgrundeln und Wolgazander sind dem Gewässer zu entnehmen und dem Vorstand zu melden. Jahreszeit und Mindestmaß sind nicht zu beachten. Das Besetzen in andere Gewässer ist strengstens untersagt!
Bitte die nachfolgenden Informationen lesen:
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